TIERE IM Büro: Darauf sollten Sie achten!!
(aus Tassozeitung Nr. 54)
Studien belegen, dass Hunde im Büro positiv für das Betriebsklima sind und sowohl Arbeitsmoral als auch Produktivität steigern. Einen gesetzlichen Anspruch auf Mitnahme des Tieres gibt es allerdings nicht. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich seine Erlaubnis schriftlich geben.
Da nie ausgeschlossen werden kann, dass ein Hund etwas beschädigen könnte, sollten Sie unbedingt zuvor eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen, da der Tierhalter unabhängig von der Schuldfrage gesetzlich verpflichtet ist, für eventuelle Schäden zu haften.
Die Vorschriften über die artgerechte Hundehaltung - geregelt unter anderem in der Tierschutzhundeverordnung - gelten natürlich auch im Büro. So darf ein Hund beispielsweise nicht über mehrere Stunden an der kurzen Leine an einem Tisch oder Stuhl befestigt werden. Wasser sollte jederzeit zur Verfügung stehen.
Um Ärger mit den Kollegen zu vermeiden, sollten Sie klare Verhaltensregeln aufstellen, wie zum Beispiel den Hund keinesfalls füttern oder ihn streicheln, wenn er in seinem Körbchen liegt. Gerade wenn mehrere Hunde im Büro sind, sind solche Regeln für das friedliche Miteinander wichtig.
Nicht jedes Tier liebt den Büroalltag!!! Akzeptieren Sie, wenn Ihr Vierbeiner nicht als Bürohund tätig sein möchte und ihn dies letztlich nur stresst. Auch wenn es durchaus Büros gibt, in denen Katzen mitgebracht werden dürfen, so sollten Sie gerade bei einer Katze sehr genau abwägen, ob Sie ihr damit einen Gefallen tun.
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